Allgemeine Reisebedingungen

1. BuchungderReise
Die Buchung der Reise wird für Radermacher Reisen GmbH (nachfolgend RR genannt) erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch RR, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.

2. Bezahlung
Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu bezahlen. Der Zahlungseingang des restlichen Reisepreises hat 30 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Es können sich für einzelne Leistungen (z.B. Flüge) frühere Fälligkeiten ergeben.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich gemäß gesonderter Vereinbarung. Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Die Gestaltung des Flugplanes erfolgt durch die beauftragte Fluggesellschaft und staatliche Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Hieraus lassen sich keine Schadensersatzansprüche gegen RR ableiten. Ebenso verpflichtet sich der Reiseteilnehmer, sich spätestens zwei Tage vor Rückflugdatum bei der lokalen Niederlassung der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen.

4. Leistungs-undPreisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von RR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. RR ist verpflichtet, den Reisteilnehmer unverzüglich über eventuelle Änderungen zu informieren. Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind dann zulässig, wenn der Leistungsträger (i.d.R. Hotel) in Fremdwährung bezahlt wird und sich der Wechselkurs vom Zeitpunkt des Angebots bis zum Zeitpunkt der Bezahlung um mehr als 7 % ändert.

5. RücktrittoderUmbuchung
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers werden folgende pauschalen Rücktrittskosten fällig: bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 20 %, ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab 7. vor Reisebeginn, Rücktritt am Reisetag oder bei Nichtantritt 100 %. Sollte RR durch die jeweiligen Leistungsträger im Einzelfall höhere Stornokosten berechnet werden, so ist RR berechtigt, diese an den Kunden weiterzugeben. RR versucht, mit den jeweiligen Leistungsträgern die jeweilige Schadenshöhe zu berechnen. Diese wird dann unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 10 % aus dem Gesamtbetrag an den Kunden weiter berechnet. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Umbuchungen von Termin, Zielort oder Unterkunft sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Kosten betragen pauschal 100,– € pro Person. RR behält sich vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls die Person besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. NichtinAnspruchgenommeneLeistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer im Reiseprogramm ausgeschriebene Leistungen nicht oder teilweise nicht in Anspruch, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.

7. AufhebungdesVertrages
Stört der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise derart, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann RR ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück treten. In diesem Fall behält RR vollen Anspruch auf den Reisepreis. Wird die Reise infolge von bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Tritt dieser Fall ein, so kann RR für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Haftung
Wird eine Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Er hat RR umgehend per Fax (gegen Kostenerstattung) den Mangel anzuzeigen. RR kann bei unverhältnismäßig großem Aufwand die Abhilfe verweigern. Leistet RR nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen. Für die Kosten der Abhilfe und für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung kann der Reisteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, RR über den Mangel umgehend in Kenntnis gesetzt zu haben. Die Frist zur Beseitigung des Mangels bzw. des in Kenntnissetzens entfällt, wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes Interesse geboten ist.

9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von RR ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wegen Verschuldens des Leistungsträgers zustande kam. Tritt RR nur als Vermittler auf, entfällt die Haftung durch RR.

10.Anspruchstellung und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Reise, müssen innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche verjähren nach sechs Monaten.

11.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
RR unterrichtet den Reiseteilnehmer über die ihm bekannten Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltspflicht. Es wird unterstellt, dass der Teilnehmer sich selbst bemüht, sich auf entsprechenden Vorschriften oder kurzfristige Änderungen einzustellen. Werden o.g. Vorschriften vom Reiseteilnehmer nicht eingehalten, kann RR ihn mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

12.Versicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei Bedarf vom Kunden abzuschließen. Eine Insolvenzversicherung besteht bei der Firma Schmetterling, Obertrubach.

13.Gültigkeit der Prospektangaben
Da die Drucklegung des Prospektes vor Buchung der Reise erfolgt, können sich z.B. angebotene Sportmöglichkeiten ändern. Maßgeblich ist die Buchungsbestätigung. Hotelbeschreibungen erfolgen nach Angaben der Hotels und können sich kurzfristig ändern.

14.Sonstiges
Gerichtsstand ist Gladbeck.